Protokoll Ethik 13.1
Montag 4.10.2004
Protokollantin: Eva Hagel
1. Thema der Stunde: Strafgerechtigkeit
Prinzipien, die hier angewendet werden:
à Generalprävention: Schutz der Gesellschaft durch Abschreckung
à Sozialprävention: Vorbeugung und Verhinderung von Straftaten durch z. B. Beratungsstellen; nach begangener Straftat Resozialisierung oder Sicherheitsverwahrung des Täters; hier stehen die Gesellschaft und potenzielle Täter im Vordergrund
à Vergeltung, Rache
à Wiedergutmachung für Opfer und oder Angehörige
Ziel einer Gesetzessprechung im Allgemeinen ist es einen Rechtsfrieden herzustellen. Grundlage hierfür sind feststehenden Prinzipien nach denen Straftaten geahndet werden im Gegensatz zu einer willkürlichen Bestrafung.
Den ersten Gesetzen, Regeln, die es gab im Bezug auf Straftaten lag der reine Vergeltungsgedanke zu Grunde. ( Auge um Auge, Zahn um Zahn)
Später kam das Prinzip der Abschreckung hinzu, Beispiele hierfür sind öffentliche Hinrichtungen, die bis Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Deutschland vollstreckt wurden.
Parallelen zu dieser Art der öffentlichen Ausstellung des Täters findet man in der westlichen Welt auch heute noch. So werden in den USA z.B. Diebe teilweise dazu verurteilt eine gewisse Zeit lang mit Leuchtplakaten am Körper herum zulaufen, auf denen Sätze wie „ Ich bin ein Dieb“ stehen.
Diese öffentliche Ausstellung von Tätern kollidiert mit der Würde des Menschen.
2. Thema der Stunde: Kant
Analyse eines Satzes von Kant:
Zwei Dinge erfüllen
das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter
und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: der bestirnte Himmel
über mir und das moralische Gesetz in mir.
Klärung von Begriffen:
- Gemüt à gefühlsbetonte, von Werthaltungen geprägte, oft auch bestimmten Grundstimmungen unterworfene Erlebnisfähigkeit des Menschen; Kern des Charakters; wird oft dem Verstand gegenübergestellt
- der bestirnte Himmel über mir à Regeln, Gesetze, äußere Einflüsse; Weltordnung
- das moralisches Gesetz in mir à Gewissen; das was den Menschen besonders macht
Protokoll 13.1 Montag, den 18.10.2004
Ethik 2stündig
Kurslehrer: Herr Weissberger
Protokollantin: Friederike Hess
Abwesend: Daniel Schüssele
Thema der Stunde: Kant
Pflicht Wir assoziieren mit dem Begriff „Pflicht“ Instanzen und Gesetze, die uns in unserem Handlungsspielraum einschränken. Dadurch wird uns die Entscheidung, wie wir handeln wollen, schon abgenommen. |
Neigung Wenn wir aus Neigung handeln, dann verstehen wir darunter ein freies Handeln, welches wir selbst entscheiden. |
Laut Kant ist es gerade andersrum
Pflicht ist ein objektives Empfinden wenn man nach Pflicht handelt, ist es ein freies Handeln. Denn es geht nur um die freie Entscheidung, ohne jegliche Bedingung. Das Motiv ist also abhängig vom Ziel, somit ist die Abhängigkeit gleichzeitig die Voraussetzung. Autonomie: Man ist frei in seinem Handeln Es gibt verschiedene Motivationen für ein pflichtbestimmtes Handeln: - nach Aristoteles ist es das Streben nach Glück - Gott finden - Belohnung ernten Bsp: Maximilian Kolbe entschied sich in seiner größten Angst für ein pflichtbestimmtes Handeln. Er hat sich an Stelle von anderen für den Todesbunker gemeldet. Warum? Er war gläubiger Christ und konnte durch sein Handeln zu Gott gelangen, sein größtes Glück. Gegenbeispiel: Wenn man aus Pflicht handelt, um nicht geächtet zu werden. Dies ist jedoch nicht moralisch. Bsp: Karl Heinz Böhm leitete ein Afrikaprojekt. Sein Motiv war Eitelkeit. |
Neigung ist ein subjektives Empfinden, es besteht ein Eigeninteresse. Bsp: Das Hobby Fussball Was will man damit erreichen? - sich miteinander wohlfühlen Was ist das primäre Interesse? - sein eigenes Wohlbefinden steigern Laut Kant ist man somit nicht mehr frei in seinem Handeln, denn dies ist abhängig vom Wohlgefühl bzw. man wird von seinem Wohlgefühl geleitet. Heteronomie: Das Handeln ist durch die Neigung bestimmt. |
Kant stellt sich die Frage: „Was macht den Mensch zum Mensch?“
- Die Vernunft, dadurch unterscheidet er sich von anderen Lebewesen
In der Antike bekommt der Mensch von Gott seine Vernunft und von der Natur seine Triebe
! Somit hat der Mensch verschieden Möglichkeiten zu handeln
Kant definiert den Mensch als Moralwesen, dadurch fallen beim moralischen Handeln die Triebe weg.
Kant fragt sich, wie man moralisches Handeln begründen kann.
- Es gibt 2 Seiten im Mensch, die Triebseite und die Vernunftseite
Die Motivation zum moralischen Handeln ist Gott
Der Ethikstunde vom 20.09.04
Protokollantin Eva Gremmelspacher
Thema: Grundproblem von Kant
Grundlage: Interview aus Chrismon vom September 2004
1.
Klärung der Begriffe Handeln und Tun
Handeln
·
Mensch denkt mit Vernunft selber nach, wie er handelt ·
Es steht der freie
Wille dahinter à man
hat die Freiheit über sein Handeln zu entscheiden ·
Phronesis |
Tun
·
Durch äußere Faktoren festgelegt ·
Unfrei, gebunden ·
Etwas, was man tun muss (z.B. Essen) ·
Poiesis |
2.
Arbeitsauftrag: Erläutere wichtige Begriffe, die im Text
vorkommen.
-
Gewissen: Nach
Brumlik hat jeder ein Gewissen, aber man kann es ausschalten. Bsp. Himmler:
sein Gewissen ist überlagert durch die Ideologie.
Nach Roth hängt das Gewissen von
der Sozialisierung und von den Lebensumständen ab. Das Gewissen ist ein
Konstrukt um sinnvoll zu überleben.
In Gesellschaften ist es
unterschiedlich, wann sich das Gewissen einschaltet.
Kant sagt, dass wenn der Mensch der inneren Stimme, dem Gewissen, folgt
handelt er nicht frei.
-
Freier
Wille: Die Entscheidung geschieht frei, sie ist unbeeinflusst;
eigene Entscheidungskraft, selbständig.
Nach Kant ist der Wille erst
dann frei, wenn er sich auf die Vernunft bezieht. Da der Mensch vernunftbegabt
ist, hat er einen freien Willen.
Beispiel: Der Mensch ist
verpflichtet zu Bildung à Es ist
falsch, wenn er die Hausaufgaben nicht macht. Dadurch macht er nicht, was die
Vernunft sagt sondern handelt nach eigenen Interessen. à der Mensch wird unfrei.
-
Soziales
Ritual: Nach Roth sind sie notwendig um das Handeln zu steuern.
Sie ermöglichen das Leben in der Gesellschaft
Das soziale Ritual ist eine Gewohnheit, die anerzogen wurde.
Beispiel: Man entschuldigt sich, wenn man jemandem auf den Fuß getreten ist.
Datum: 08.11.04
Protokollantin:Katharina Klausmann
·
Justizministerin Brigitte Zypris möchte die passive
Sterbehilfe in jeder Krankheitslage erlauben, selbst wenn Heilung möglich ist.
Die aktive Sterbehilfe soll verboten bleiben.
Meinungen
der Schüler:
·
In Deutschland wäre Bush nicht wiedergewählt geworden.
·
Viele wählten Bush aufgrund seiner Moral/ seinen Werten.
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In seiner letzten Amtszeit kann Bush praktisch machen, was
er will
·
Es gab wieder Probleme mit den Stimmzetteln.
·
Kritik: Wahlmännersystem
·
Wurde in den USA nur im Kino, nicht wie bei uns im
Fernsehen ausgestrahlt.
·
Szenen über den Irak zeigen, was Krieg wirklich bedeutet.
·
Szene im Kindergarten: Ist Bush handlungsunfähig?
Reden
von Bush:
·
Bush spricht in seinen Reden emotionale Punkte an
·
Hin und her zwischen Angst und Sicherheit als wichtiges
Element seiner Rhetorik und Politik
·
Bush spricht keine konkreten Fakten an
·
In Deutschland sind die Reden im Bundestag sachlicher
Protokoll Ethik 12.2 Datum: 15.11.04
Protokollantin: Eva Leberle
Thema der Stunde: Aristoteles
Thema: Kants Beispiele zur Anwendung des kategorischen
Imperativs
(siehe S. 72)
Kant unterscheidet Pflichten gegenüber anderen und Pflichten gegenüber sich selbst.
Orientierungsprinzip: - eigene Vollkommenheit, d.h. das beste für sich schaffen
(physische / emotionale Kultur)
- Glückseligkeit
der anderen
(Sozialverpflichtung, d.h. niemand leidet unter dem anderen; Sozialstaatsprinzip)
Unterrichtsaufgabe: Gebe das 1. Beispiel Kants in eigenen Worten wieder.
Bsp.
Da die Natur dazu bestimmt ist das Leben anzutreiben, kann es kein allg. Naturgesetz sein, sich aus Selbstliebe umzubringen. Deshalb darf sich die Person nicht umbringen.
Ergänzung:
Ohne Lebenserhaltung ist keine Natur / Gesellschaft denkbar.
Selbstliebe ist kein allg. Naturgesetz, da sie der Lebenserhaltung wiederspricht
Selbstliebe "` Egoismus (! Neigung)